Sonntag, 28. Mai 2006

VVN-BdA fordert das Verbot der NPD

Anlässlich des gestern veröffentlichten Verfassungsschutzberichtes 2005 erklärte der Vorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) Werner Pfennig:

Rechte Gewalttaten haben in den letzten Jahren in einem erschreckenden Ausmaß zugenommen. Der rassistische Überfall in Potsdam und auf den Linkspartei-Politiker Giyasettin Sayan in Berlin sind nur die jüngsten Beispiele für diese Entwicklung.
Aus diesem Anlass fordert die VVN-Bund der Antifaschisten das Verbotsverfahren gegen die NPD wieder aufzunehmen.

Dafür sprechen folgende Fakten:
1. Die NPD hat keinen Anspruch auf Legalität.
Das Grundgesetz ist nach Geist und Buchstaben eine antifaschistische Verfassung. Es wurde als ein Gegenentwurf zum nazistischen Verbrecherstaat geschaffen. Politisch, historisch und moralisch ist Faschismus keine Meinung unter vielen, sondern ein politisches Verbrechen.

2. Die NPD ist die gefährlichste neofaschistische Organisation.
Sie steht nicht nur als Hauptträgerin der Kontinuitätslinie zum historischen Faschismus da, sondern hat sich in den letzten Jahren zum gefährlichen Kristallisationskern des gesamten Neofaschismus entwickelt. Die NPD-Führung hat ein Bündnis mit gewaltbereiten Gruppen, den sogenannten Kameradschaften, geschlossen. Ein solches Bündnis gab es in der Geschichte der Bundesrepublik bislang noch nie. Die soziale und wirtschaftliche Verelendung in der Gesellschaft wirkt dabei fördernd für die NPD.

3. Ein zweiter Anlauf für ein Verbotsverfahren ist juristisch möglich.
Die Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Winfried Hassemer haben am 29. Januar 2005 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein neues Verbotsverfahren juristisch möglich ist. Entgegen weit verbreiteter Annahmen fällte das Gericht keine Sach, sondern eine Prozessentscheidung. In dem Beschluss vom 18. März 2003 wird dazu erklärt, dass die Beobachtung eine politischen Partei durch V-Leute des Verfassungsschutzes, die als Mitglieder des Bundesvorstandes oder eines Landesvorstandes fungieren, unmittelbar vor und während eines Verfahrens unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sind.
Das Verhalten der Verfassungsschutz-Behörden, die angeblich den Rechtsextremismus bekämpfen, bildete also das tatsächliche Hindernis.

4. Eine gesellschaftliche Mehrheit ist für ein Verbot der NPD.
Die Fraktionen von SPD, CDU und Linkspartei.PDS im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern forderten im März diesen Jahres ihre Landesregierung übereinstimmend auf, alle Möglichkeiten eines Verbotsverfahrens gegen die NPD zu prüfen und dieses auf den Weg zu bringen.
Dies zeigt, ebenso wie Stellungnahmen von Ministerpräsidenten und Gewerkschaften, u.a. der Gewerkschaft der Polizei, dass es bezüglich eines NPD-Verbots einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt.

Unverständlich ist es darum, dass neben den scheinbar umfänglichen, aber unvollständigen und dadurch irreführenden Ausführungen zum Thema Rechtsextremismus zum wiederholten Male die VVN-Bund der Antifaschisten im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums unter der Überschrift "Linksextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle" aufgeführt wird.
Unsachliche und unwahre Behauptungen, die jeder Grundlage entbehren, dienen dazu, die VVN-BdA als undemokratisch zu diffamieren. Auch die anderen Geheimdienste sowie die Birthler-Behörde operieren mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln offensichtlich nach Gutdünken und nach tagesaktuellen politischen Interessen. Wahr ist jedoch, dass die VVN-Bund der Antifaschisten seit ihrem Bestehen 1947 für die Demokratie und insbesondere das Grundgesetz eingetreten ist, sich stets konsequent gegen Bestrebungen gewandt hat, Grundrechte auszuhöhlen.

Quelle: VVN-BdA.de vom 24.5.2006

Veranstaltung

Die Revolution 1918/19 in Tübingen

Dienstag, 11. November 2008, 20.15 Uhr
Adolf-Schlatter-Haus, Österbergstr. 2, Kleiner Saal
Mehr Infos...

100 Jahre Hans Mayer

Suche

 

Du bist Besucher...

kostenlose counter

Status

Online seit 6566 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 10. Nov, 16:25